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SCuV DE: FORDERN SIE GEBÜHREN ZURÜCK BEVOR SIE AM 31.12.14 VERJÄHREN!

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 23.05. und 28.10.2014 entschieden, dass Banken im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen nicht berechtigt sind, Bearbeitungsgebühren zu erheben. Die Banken sind aus diesem Grunde verpflichtet, ihren Verbraucherkunden die entsprechenden Bearbeitungsgebühren inklusive Zinsen zu erstatten. Wen betrifft das? Grundsätzlich betrifft diese Rechtsprechung nur Verbraucher, wobei auch Sie als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage in den meisten Fällen Verbraucher in diesem Sinne sind. Betroffen sind aber auch sonstige Verbraucherkredite, etwa für ihre Privatimmobilie oder Ihren Privat-PKW. Welche Darlehen sind betroffen? Natürlich können nicht alle Verbraucher, die im Laufe der letzten Jahre Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, diese zurückfordern. Relevant sind diese Urteile jedoch noch für alle Darlehensverträge, die nach dem 01.01.2015 geschlossen wurden. Mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren aber Ihre Ansprüche aus diesen Verträgen Was ist zu tun? Bitte sehen Sie sich Ihre Darlehensverträge zunächst an, ob überhaupt Bearbeitungs- und/oder sonstige Gebühren (z.B. Agio/Disagio, u.ä.) erhoben worden sind und informieren Sie uns. Wir stehen mit einer darauf spezialisierten Kanzlei in Kontakt, die Ihnen sodann gerne behilflich sein wird. Nutzen Sie Ihre Möglichkeit jetzt, um Ihre Ansprüche im Hinblick auf die zum Jahresende 2014 eintretende Verjährung zu sichern. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Markus Schmidt unter der Telefonnummer  02602 / 999510 gerne zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

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+49 (0 26 02) 999 51-0

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